Mir raucht der Schädel. Ich komme gerade aus einem Gespräch mit meinem Rechtsanwalt. Nachdem ich vorgestern schon mit einem Steuerexperten über die beabsichtigte Gründung/Beteiligung an Startups gesprochen hatte, brauchte ich nun auch rechtliche Beratung.
Eigentlich wollte ich jetzt um 10.00 Uhr zum Notar gehen und eine Gesellschaft gründen. Den Termin habe ich nach den Beratungsgesprächen erst einmal verschoben. Was ist passiert?
Mein Steuerberater informierte mich über die bevorstehende Unternehmenssteuerreform. Demnach werden die Unternehmenssteuern zwar sinken (was gut ist!) aber gleichzeitig werden alte Steuervorteile, wie das Halbeinkünfteverfahren abgeschafft (was schlecht ist!). Was heiÃt das aber für mich? Der Rat meines Steuerberaters ist, das Geld aus meiner Beteiligungsgesellschaft noch in diesem Jahr an mich privat auszuschütten, da ich dafür nächstes Jahr 8% mehr Steuern darauf zahlen müsste.
Ich sollte dann neue Unternehmen nicht mehr über die Beteiligungsgesellschaft finanzieren, sondern privat. Das Problem aber ist, warum soll ich das Geld ausschütten und damit versteuern, wenn ich es dann wieder reinvestieren möchte? Dann doch lieber mit dem unversteuerten Geld der Beteiligungsgesellschaft.
Dann kam der Rat des Steuerberaters, ich solle die neuen Gesellschaften als KG gründen. Denn dann könnte ich die anfänglich entstehenden Verluste sofort in meiner privaten Einkommensteuererklärung in Abzug bringen. Zumindest in der Höhe, wie ich Kapital in die Gesellschaft eingebracht habe. Das klingt verlockend. Aber ist eine KG praktikabel für das Beteiligungsgeschäft? Wird ein VC oder ein Verlag in eine KG einsteigen? Na klar, wird er das tun, wenn das Produkt gut ist. Man kann ja auch die KG später in eine GmbH umwandeln. Das klingt mir aber alles ganz danach, als ob Rechtsanwälte, Steuerberater und Notare mit dieser komplizierten Strukturierung Geld verdienen.
Ich habe bislang die GmbH immer bevorzugt. Das Problem der GmbH allerdins ist folgendes. Wenn ein neuer Gesellschafter eintritt und ich in der Summe 50% der Anteile abgeben sollte, dann verfallen die Verlustvorträge. Das wäre ungünstig, denn gerade in den ersten Monaten entstehen ja die Verluste.
Die Verwirrung bei mir ist nun ersteinmal so groÃ, dass ich die Beurkundung von 2 anstehenden Gründungen verschoben habe. Ich brauche noch etwas Zeit um mich mit der Materie auseinanderzusetzen.