Wieviel Anteil erhält ein Business-Angel

Diese Frage lässt sich pauschal nicht beantworten. Denn es hängt davon ab, wieviel Geld benötigt wird, in welchem Stadium der Business-Angel einsteigt und welche Anforderungen sonst an ihn gestellt werden. Letztlich ist es immer ein Thema, was zwischen Gründer und Investor verhandelt werden muss.

Bei meinen Beteiligungen ist das auch sehr unterschiedlich. Von 5% bis 90% ist alles dabei.

90% allerdings nur bei einem Unternehmen, welches ich selbst bis zur Marktreife gebracht habe und dann dem Management Anteile abgegeben habe. Das hat nichts mehr mit Business-Angel zu tun, sondern das ist unternehmerische Tätigkeit.

Die maximale Beteiligung als Business-Angel liegt bei mir bei 45%. Die minimale wie gesagt bei 5%. Oft werden heute Startups von mehreren Business-Angel gleichzeitig finanziert. Manchmal sind 4 Investoren und mehr involviert, die sich die Investitionen teilen und gemeinsam Kontakte und Know How einbringen. Dadurch entsteht eine kraftvolle Kombination.

Die Beteiligung erfolgt in der Regel als Kapitalerhöhung als vollwertiger Gesellschafter. Manchmal werden auch zusätzlich Darlehen zur Verfügung gestellt.

Hier mal ein Beispiel, wie eine solche Finanzierung abläuft.

Die Gründer haben eine Idee und brauchen eine Seed-Finanzierung. Diese wird von einem einzelnen Business-Angel in Höhe von 50.000€ zur Verfügung gestellt. Dieser Business-Angel arbeitet in den ersten Wochen auch aktiv mit und unterstützt das Team. Dafür verlangt er 20% der Anteile. Die virtuelle Bewertung des „Unternehmens“ liegt zu diesem Zeitpunkt also bei 250.000€. Das Produkt wird in den kommenden Monaten zur Marktreife geführt und online gestellt. Nach einigen Wochen wird weiteres Kapital benötigt. Das Team beschließt eine 2. Angel-Runde zu machen. Es werden 2 Business-Angel aufgenommen. Diese zahlen jeweils 100.000€ für 5% der Anteile. Die Bewertung des Unternehmens liegt nun bei 2.000.000€. Damit stehen dem Unternehmen weitere 200.000€ zur Verfügung. Mit diesem Geld soll das Unternehmen expandieren und beweisen, dass sich das Konzept am Markt durchsetzt. Nun soll die Internationalisierung vorangetrieben werden. Dafür werden 3.000.000€ Venture Capital benötigt. Die Business-Angel helfen dabei, dieses Kapital zu beschaffen. Der VC verlangt dafür 25% der Anteile. Die Bewertung liegt nun bei 12.000.000€.

Da es sich jeweils um Kapitalerhöhungen handelt, verwässern alle Gesellschafter ihre Anteile. Das Gründungsteam hält aber immer noch mehr als 50% des Stammkapitals. Das ist auch wichtig, damit die unternehmerische Freiheit der Gründer erhalten bleibt. Die Gesellschaftsanteile sehen nun wie folgt aus: Gründer 54%, 1. Business-Angel 13,5%, 2. Business-Angel jeweils 3,25 3,75%, VC 25%.

Die Bewertung des Unternehmens ist natürlich rein virtuell. Entscheidend ist die Bewertung zum Zeitpunkt des Exit durch Verkauf oder Börsengang. Dann entscheidet sich, ob Gründer, Business-Angel und VC tatsächlich gut investiert haben.

Der Business-Angel in Runde 1 hat natürlich im Verhältnis zum eingesetzten Kapital die meisten Anteile erhalten. Aber er hat auch das größte Risiko, denn er ist zu einem Zeitpunkt eingestiegen, als weder das Produkt vorhanden war, noch bewiesen wurde, dass dieses Produkt marktfähig ist. Und er wusste zu diesem Zeitpunkt auch noch nicht, ob das Team wirklich in der Lage ist das Produkt umzusetzen. Die Angel in der 2. Runde konnten schon das Produkt sehen und das Team hat schon unter Beweis gestellt, dass es gut ist. Der VC letztlich hat schon den Beweis erhalten, dass das Konzept marktfähig ist und geht damit das geringste Risiko ein.

38 thoughts on “Wieviel Anteil erhält ein Business-Angel”

  1. vielen dank für die infos, sehr interessant.
    noch eine frage zur mitbestimmung aller investoren. auch wenn die gründer über 50% halten, haben sie wirkliche die „volle entscheidungsfreiheit“ bei solchen konstrukten, sprich.. können sie z.b. letztendlich entscheiden wann und zu welchem betrag das unternehmen oder anteile verkauft werden? oder handelt da jeder anteilseigner für sich?
    sprich, kann ich verhindern, dass z.b. ein unliebsamer investor anteile übernimmt?

  2. Hallo Martin,

    je nach Gesellschaftsvertrag gibt es Stimmregelungen. Oft muss für schwerwiegende Entscheidungen, wie der Verkauf des Unternehmens, eine 2/3 Mehrheit oder 3/4 Mehrheit vorhanden sein.

    Wenn ein Anteilseigner verkaufen möchte, so haben in der Regel die übrigen Gesellschafter ein Vorkaufsrecht.

  3. Pingback: easn.de
  4. Hallo zusammen,

    sehr aufschlussreiche Artikelserie und Kommentare! An dieser Stelle würde ich gerne 2 kurze Fragen stellen:

    1) Limited vs. GmbH: Was ist einem deutschen Business Angel lieber? Oder spielt die Wahl der Rechtsform keine Rolle?

    2) Wann ist eigentlich der richtige Zeitpunkt, um die Kapitalgesellschaft zu gründen? Macht man das gemeinsam mit dem Business Angel, oder sollte diese schon bestehen, damit der BA sich in ein bereits bestehendes Konstrukt einkaufen kann.

    Vielen Dank für euro Unterstützung!
    gruß
    bernd

  5. @Bernd:

    Zur Beantwortung Ihrer Fragen:
    1) Entscheidend ist das Konzept und das Team. Dann scheitert es auch nicht an der Rechtsform. Wobei ich die GmbH bevorzugen würde.

    2) Das kommt auf den Zeitpunkt an. In einer sehr frühen Phase ist oft noch keine Kapitalgesellschaft vorhanden. Hier kann der Business-Angel mit seinen Erfahrungen große Unterstützung bieten. Wenn die Gesellschaft schon vorhanden ist, auch gut. In der Regel wird der BA aber die Verträge genau prüfen und ggf. anpassen.

  6. @Jens: In obiger Analyse sprichst du nur von einer Beteiligung als vollwertiger Gesellschafter – gibt es Fälle wo das Start-Up auch Business Angels als stille Gesellschafter bzw. atypisch stille Gesellschafter ins Boot holt? M.E. könnte dann doch der stille Gesellschafter sein eingebrachtes Geld bspw. nach Insolvenz des Start-Ups wieder einfordern oder liege ich hier mit meiner Vermutung falsch..

  7. Hallo,

    ein super Beitrag für (angehende) Gründer, vielen Dank! Ich hätte allerdings noch eine – vielleicht recht dumme – Frage bezüglich der Anteilsverwässerung:

    Wie wären die Anteile in Ihrem beschriebenen Beispielszenario nach der 2. Kapitalrunde verteilt (d.h. nach Aufnahme der 2 Businessangels a je 100.000 Euro)? Bzw.: Wie genau berechnet sich die Verwässerung – oder mit anderen Worten: Wie viel muss jeder Anteilshaber genau nach einer Kapitelerhöhung abgeben?

    Wenn ich die Antwort auf diese Fragen noch hätte, würde Ihr Beitrag schon sehr viele Fragen klären, die ich mir seit längerem gestellt habe 🙂

  8. Hallo Jens,

    die beiden Business Angel der zweiten Runde halten nach der VC Finanzierung jeweils 3,75% und nicht 3,25% am Unternehmen. Ansonsten wäre auch 1% „über“ und nur 99% der Unternehmensanteile verteilt.

    @Matthias: Anteilsverteilung nach der zweiten Runde sind: Gründer 72%, 1. BA 18%, 2. BA je 5%

  9. … was hast du eigentlich für ein stunden-/tageshonorar, wenn du „nur“ beratend tätig bist, also ohne beteiligung?
    gibts da unterschiedliche tarife für startups und etabliertere firmen? 😉

    martin *neugierig*

  10. Hallo Jens,
    sehr interessanter Blogeintrag!
    Unsere Erfahrung in der Seedphase und in der 2ten Runde hat doch etwas anders ausgesehen.

    Wenn Du aber derart gute Kontakte in die VC Szene hast – über Wellington, Index, Atlas & Co hinaus – hätte ich evtl. ein interessantes Projekt für Dich.
    Das Projekt haben wir nebenbei entwickelt (auf priv. Kosten) und sind schon online. (Team steht auch schon)
    Können uns über Xing mal austauschen.
    I am looking forward to your feedback.
    Viele Grüße
    Fabian

  11. Jensi…wie immer ein super Beitrag von Dir. Du gibts Dir echt Mühe. Und Deine Taktik wird wohl aufgehen.

    ABER….Deine Beispiel-Rechnung mit den Beträgen ist das Best-Case-Szenario. Oft erreicht die Bewertungskette solche Sprünge nicht.

  12. @Sven:
    Die gängigste Beteiligung ist die als voll stimmberechtigter Gesellschafter. Zumindest ist das bei mir so. Ich habe keine stillen Beteiligungen.

    @Andreas:
    Vielen Dank, da hat sich der Fehlerteufel eingeschlichen.

    @Martin:
    Ich biete derzeit keine Beratungen an. Ich bin mit meiner Tätigkeit als BA voll ausgelastet und bin deshalb nur an Beteiligungen interessiert.

  13. Hallo,

    @ jens, zwei Fragen:

    1) Welche Methoden der Unternehmensbewertung wendest du als Business Angel im Bereich Web 2.0 / Internetstart-ups an? Manch gewohntes Verfahren wie z.B. das Ertragswertverfahren scheiden ja von vornherein aus, da vielen Start-ups die Profite fehlen…

    2) In deiner Beispiel Rechnung zeigst du, dass der Angel am Anfang mit hohen Risiko investiert dies jedoch relativ „günstig“ tut, da er ein viel höheres Risiko hat als spätere Investoren. Wäre es ein weiterer richtiger Ansatz, dass der günstige Einsteigspreis für frühe Investoren auch daher kommt, dass das Unternehmen eben noch keine gute Basis/Daten für eine „richtige“ UN-Bewertung bietet und daher die Verhandlungsposition für den BA variabler ist?

    Ich hoffe ich konnte mich verständlich ausdrücken. Ich frage nicht nur aus geschäftlichem Interesse, vielmehr habe ich durch mein Studium viel mit UN-Bewertung zu tun und überlege in diesem speziellen Bereich meine Diplomarbeit zu schreiben.

    Vielen Dank
    Jonas

  14. Eine Bewertung eines Startups ist sehr schwierig und klassische Bewertungsansätze sind dafür nicht brauchbar.

    Letztlich ist die Bewertung (wie fast immer) Verhandlungssache. Im oben beschriebenen Beispiel ist woh klar geworden, dass es sich um fiktive Bewertungen handelt, die nicht realen Maßstaben entspricht. Für einen BA ist es eine Wette auf die Zukunft, denn in dieser frühen Phase ist das Unternehmen noch gar nichts oder sehr wenig wert.

    Je früher ein Investor in ein Startup einsteigt, um so geringer ist die Unternehmensbewertung, aber entsprechend höher ist auch das Risiko des Totalverlustes.

  15. > Je früher ein Investor in ein Startup einsteigt, um so geringer ist die
    > Unternehmensbewertung, aber entsprechend höher ist auch das Risiko des
    > Totalverlustes.

    Richtig! Wobei das „absolute“ Risiko bei der aktuellen Seed-Praxis imho geringer ist, als das der Anschlußfinanzierung.

    Der Druck, der die OE-Konzerne zu Investitionen zwingt und die mangelnde Inhouse-Kompetenz, sorgen doch dafür, daß Startups mit BA-Beteiligung eine sehr hohe Chance auf eine gute Folgefinanzierung haben. Wenn hier ein Teil-Exit erfolgt, ist das Risiko des Totalverlustes schon vom Tisch.

    Und – gerade wenn der BA vor dem Launch einsteigt – was soll passieren? Daß das Projekt nicht online geht? Unwahrscheinlich! Daß die Idee VCs nichts interessiert? Auch unwahrscheinlich (kann man vorher ausschließen). Und selbst wenn – dürften die „Reste“ mehr wert sein, als die kleine BA-Runde.

  16. Hallo Jens,

    ich arbeite gerade an einem Projekt und stehe auch schon kurz vor den Finanzierungsverhandlungen mit BA s und den KIs.

    Wir haben noch Bedarf an einer Seedfinanzierung ohne eine aktive Mitarbeit vom BA vorauszusetzen.

    Bei der Seedfinanzierung koennen wir dir ein Exit nach 1 Jahr anbieten, falls gewünscht.

    Bei dem Projekt haben wir die Sicherheit, dass alle produzierten Güter zu einem Festpreis abgenommen werden. Egal welche Menge produziert wird.

    Wenn du Interesse und ein wenig Zeit hast würde ich mich über eine kurze Mail freuen.

    Beste Grüße

    Florian

  17. Allerdings fehlt mir hier was mit „Gründern“ ist die:
    – alleine sind
    – schon Projekte betreiben die im Monat soviel einbringen das es zwar zum überleben reichen würde aber weniger ist als das was diese im normalen Job verdienen. Kann denen geholfen werden? Oft wäre da schon ein Ansprechpartner hilfreicher als Geld. Ideen?

    Viele dieser Projekte können nicht nur einen Bussiness-Plan sondern sogar Gewinn/Verlustrechnung der letzten 1-2 Jahre vorweisen.
    Es ist also keine – sorry- Träumerei mehr sondern echte Zahlen. Allerdings hängts oft am Marketing und weil der Moorhuhn/StudiVZ-Effekt damit fehlt und der Hauptjob täglich 10 Arbeitsstunden fordert gehts nur sehr zäh aufwärts. Also was tun? oder einfach so weitermachen bis in 4-5 Jahren der „Breakeven“ über das Gehalt des derzeitigen Arbeitgebers erreicht ist?

  18. Auch von mir vielen Dank für den Eintrag. Informationen zu diesem Thema sind tatsächlich schwer zu finden.

    Ich nehme mal an, dass an die Zahlen im Beispiel keine weiteren Bedingungen geknüpft sind. Daher würde mich interessieren, welche Zusatz-Konditionen bei (Pre-)Seed-Finanzierungen üblich sind.

    Vor kurzem wurde ich z.B. mit der Zusatzklausel ‚Anti-Dilution‘ (Verwässerungsschutz) konfrontiert, die dem BA dauerhaft den gleichen Anteil am Unternehmen (auch nach späteren Finanzierungsrunden) garantiert. Dafür fällt dann der anfängliche Anteil geringer aus.

    Was ist speziell davon aus Gründersicht zu halten?
    Welche Zusatzbedingungen sind sonst noch üblich?

    Sicher ist das ein weites Feld. Über ein paar Anhaltspunkte würde ich mich aber freuen!

    Viele Grüße!

  19. Hallo Jens und Mitleser ^^

    User Startup bemüht sich momentan um eine Seed-Finanzierung. Dabei haben wir ein Thema, das Angebot an die Investoren zu beziffern.

    Das Feedback ist bisher eindeutig: Businessmodell SEHR interessant, Businessplan extrem detailliert und ausgereift, Team in Ordnung, Bewertung jenseitz von Gut und Böse.

    Cash-Flow-Verfahren sind anscheinend in der Seed-Phase nicht angebracht, allerdings ist mir dieses „Basaar-Spielchen“ mit dem wir momentan konfrontiert werden zu unprofessionell. („Nein, dass reicht noch nicht… legt mal ein besseres Angebot vor.“)

    Irgendeine Bewertungsgrundlage muss es doch geben für ein kommendes Unternehmen, dass von der Bewertung abgesehen von allen Seiten (Potentielle Investoren, Kunden, Partner, Zulieferer, von denen einige schon LOIs unterschrieben haben) eine große Zukunft als ein internationales Multi-Millionen-Euro-Projekt prophezeit bekommt.

    Gibt es nicht irgendein Leitfaden, der sichert dass wir: 1. Nicht noch mehr Investoren verscheuchen mit unserem „dreisten“ Angebot und 2. Uns nicht ständig das Gefühl gibt, dass unsere Wissenslücke bezüglich einer Firmenbewertung schamlos ausgenutzt wird?

    Für jedes Feedback dankbar!

  20. @Antal

    Hi,
    ich hatte dazu einmal eine Analyse gefunden. Weil wir in unserem Kurs mal ebay bewerten mussten. Leider habe ich diese jedoch in Deutschland und bin erst naechste Woche zurueck.
    Sende mir einfach eine email and meine Adresse switzig „at“ gmail.com und ich sende dir dann gern etwas zu.

    LG,
    Sebastian

  21. […] Jens Kunath, ein Business Angel, liefert hier einen etwas praktischeren Ansatz. Prinzipiell sagt er, er nehme 5% bis 45% der Anteile was natürlich von der gegenwärtigen Situation, dem Risiko, etc. abhängt. […]

  22. Jo, danke ProjectGreen… nur Herr Kunath wird ob 5% oder 45% ja nicht auswürfeln, sondern dafür gewisse Entscheidungskriterien haben. Diese Grundlagen interessieren mich.

    Nunja, in den kommenden 2 Wochen sind wir von 8 VC-Gesellschaften eingeladen worden.. wir werden’s ja jetzt einfach merken ^^.

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