W+V Werbung und Vertrieb, Matthias Birghan

In diesem Artikel berichte ich über meine überwiegend negativen Erfahrungen mit Matthias Birghan und seiner Firma W+V Werbung und Vertrieb GmbH. Bitte nicht verwechseln mit der seriösen Zeitschrift W&V Werben und Verkaufen.

Das habe ich bisher noch nie getan, aber ich habe mich sehr über die Geschäftsmethoden dieses Anbieters geärgert und möchte gerne andere Unternehmen warnen.

Was ist passiert?

Vor etwas mehr als einem Jahr startete mein Beteiligungsunternehmen Kunst-Outlet in Hamburg. Um sofort für ordentlich Kundenverkehr zu sorgen, planten wir die Verteilung von Prospekten an alle Haushalte in Hamburg. Wir hatten ein Angebot der Deutschen Post und ich erinnerte mich an einen Bekannten, Matthias Birghan, der mittlerweile Geschäftsführer der W+V Werbung und Vertrieb GmbH war. Er machte uns ein Angebot, das etwas günstiger als das der Deutschen Post war und ich vertraute ihm, dass die Qualität gut sei. Leider. 792.000 Haushalte in Hamburg sollten beliefert werden, also alle. Auf die Frage, mit welcher Responsequote zu rechnen sei, erzählte mir Herr Birghan, dass schon 1% der Leute in den Laden kommen sollten. Diese Aussage machte Herr Birghan auf der Einweihungsfeier des Kunst-Outlets, also zu einem Zeitpunkt, als der Auftrag schon erteilt war und er mir nichts mehr verkaufen musste. Er hatte also keinen Grund zu „flunkern“. Ich konnte es kaum glauben, das wären immerhin fast 8.000 Menschen gewesen. Ich plante mal vorsichtig mit 0,1% und war trotzdem total panisch und machte mir Sorgen ob wir genug Ware haben, ob die Parkplätze reichen, wo wir so schnell ausreichend Personal herbekommen. Die Verteilung erfolgte an einem Donnerstag und wir bereiteten uns auf einen Ansturm am Wochenende darauf vor.

Dieser blieb leider aus. Es kamen in der Woche nach der Verteilung etwa 200 Besucher in den Laden, das sind gerade mal 2,5% der von Herrn Birghan prognostizierten Response. Das verwunderte uns sehr. Ich selbst habe ein Einfamilienhaus in Hamburg, bin kein Werbeverweigerer und bekomme sonst auch ständig Werbung in den Briefkasten. Die eigene Werbung kam nicht an. Ich fragte also Freunde und Bekannte und das taten auch unsere Angestellten und Bekannten. Ergebnis unserer, zugegeben nicht repräsentativen aber dennoch sehr aussagekräftigen Umfrage war, dass von mehr als 100 befragten Leuten aus unserem Umfeld gerade einmal 4 die Werbung im Briefkasten hatten. Begründung von wuv war, dass es sich dabei überwiegend um Klingelhäuser handele, zu denen die Verteiler keinen Zugang hätten. Wie bitte? Ich meine, dass die befragten Personen einen Querschnitt der Hamburger Bevölkerung darstellen. Nicht nur Stadtteile um die Alster, sondern auch Randgebiete. Und die Befragten wohnen sicher nicht absolut anders, als der typische Hamburger. Wenn von unseren befragten Personen weniger als 4% einen Prospekt im Briefkasten hatten, wieviele waren es dann insgesamt?

Kosten der Aktion: 22.176€ Verteilkosten + ca. 30.000€ Druckkosten für die Prospekte, also etwas mehr als 50.000€. Nicht nur, dass wir durch die meiner Meinung nach mangelhaften Verteilung die Verteilkosten unnötig zahlen mussten, auch die Druckkosten sind uns als Schaden entstanden.

Ich behaupte jetzt nicht, dass uns die Firma W+V oder Herr Matthias Birghan vorsätzlich abgezockt haben. Vielleicht ist WundV selbst von den Verteilern betrogen worden. Denn die hatten vielleicht bei dem schönen Wetter keine Lust zu verteilen und haben die Prospekte einfach „entsorgt“. Wo der Betrug liegt, ist nicht klar. Aber den Schaden haben wir als Kunden. Und auf diesem hat uns W+V auch sitzen lassen. Es gab keinerlei Entgegenkommen seitens des Unternehmens. Wir wären mit einem Nachlass zufrieden gewesen. Aber kein Millimeter des Entgegenkommens seitens W+V.

Was danach kam, war ein Rechtsstreit. Hier kürze ich ab, denn es ist etwas passiert, was dem Ganzen den i-Punkt aufsetzt. Unser damaliger Rechtsanwalt hat den Prozess verloren. Aber nicht, weil uns der Richter nicht Recht gegeben hätte, sondern weil er mehrfach nicht zum Gerichtstermin erschienen ist. Es ist deshalb ein Versäumnisurteil ergangen. Von diesem hat uns unser eigener Rechtsanwalt nicht in Kentniss gesetzt, so dass wir noch nicht einmal darauf reagieren konnten und das Urteil nun rechtskräftig ist. Ihm müsste ich eigentlich einen extra Artikel widmen, denn da gab es noch einige weitere unglaubliche Versäumnisse.

Eigentlich kann und darf so viel nicht auf einmal schief gehen. Ist es aber. Was bleibt, ist ein Schaden von 50.000€. Wir werden nun unseren eigenen Anwalt verklagen und hoffen Schadenersatz von ihm zu bekommen.

Ich weiß nicht, wie andere private Verteilunternehmen arbeiten. Aber ich bin höchst unzufrieden mit den Ergebnissen der Firma W+V, die sich in keiner Weise mit den Prognosen decken, die Herr Birghan seiner Zeit im Gespräch mit mir geäußert hat.

Ich würde nie wieder ein privates Verteilunternehmen beauftragen, sondern lieber mit der Deutschen Post arbeiten, die festangestellte Briefträger beschäftigt. Die ist natürlich etwas teurer. Aber dann landen die Prospekte wirklich im Briefkasten der Empfänger und nicht gebündelt in irgendwelchen Mülltonnen, wie uns mehrfach über unsere Prospekte berichtet wurde.

25 thoughts on “W+V Werbung und Vertrieb, Matthias Birghan”

  1. Das ist ja mal eine spannende Geschichte. Wie im Wirtschafts-Krimi. Von der Prospektverteilfirma verarscht und vom eigenen Anwalt im Stich gelassen. Aber wie konnte Ihnen , Herr Kunath, als alten Hasen so etwas passieren?

  2. Es klingt in der Tat unglaublich. Dass man mit einem Dienstleister nicht zufrieden ist, kann passieren. Aber das man vom eigenen Anwalt hängen gelassen wird, das ist schon bitter. Ich war bei Kunst-Outlet nicht mit dem Tagesgeschäft betraut und zum großen Teil habe ich mich in Cape Town aufgehalten. Ich habe erst vor ein paar Tagen mitbekommen, was da tatsächlich abgelaufen ist.

  3. Das, dass einem Herrn Kunath passiert, finde ich schon wieder beruhigend. Auch bei erfahrenen Unternehmern geht nicht alles glatt. Aber es ist schon eine riesen Sauerei, die die Verteilfirma da abgezogen hat. Und der Anwalt erst noch. Mich würde ja interessieren, was der noch verbockt hat.

  4. @jensi

    Ein gutgemeinter Rat: Nimm das wieder Offline oder streiche die Namen raus. Das Persönlichkeitsrecht in Deutschland ist derart stark, daß die Dir damit den A….. aufr….. können. Man darf nicht mal über verurteilte Mörder mit vollem Namen schreiben.

    Ich persönlich finde solche Berichte – wenn sie den Tatsachen entsprechen – natürlich gut 😉

    Viele Grüße aus Potsdam,

    Sebastian

  5. @Sebastian:

    Vielen Dank für den Hinweis. Aber laut einem Urteil des BGH 21.11.2006, AZ. VI ZR 259/05 ist dies sehr wohl zulässig:

    „… Wer sich im Wirtschaftsleben betätigt, setzt sich in erheblichem Umfang der Kritik an seinen Leistungen aus. Zu einer solchen Kritik gehört auch die Namensnennung. Die Öffentlichkeit hat in solchen Fällen ein legitimes Interesse daran zu erfahren, um wen es geht und die Presse könnte durch eine anonymisierte Berichterstattung ihre meinungsbildenden Aufgaben nicht erfüllen. …“

  6. „… Wir werden nun unseren eigenen Anwalt verklagen und hoffen Schadenersatz von ihm zu bekommen. …“

    Viel Erfolg dabei. Das wird kein einfaches Unterfangen. Denn Ihr Rechtsanwalt wird dabei von einem Anwalt seiner Berufshaftpflichtversicherung vertreten. Und das sind in der Regel erfahrene, harte Hunde.

    Aber ich kann Ihren Frust verstehen und wünsche Ihnen viel Glück.

  7. warum wollen sie den nächsten auftrag der post geben?

    sie sind doch an BEEINGS beteiligt, da finden sie bestimmt jemanden, der das für die hälfte der damaligen kosten verteilt.

    mich würde eher mal interessieren, ob kunst-outlet schwarze zahlen schreibt und sich ihre beteiligung rechnet?

  8. Ähnliche Erfahrungen musste ich auch schon aus meiner Zeit bei einer Direkt-Marketing Agentur machen. Bei solchen privaten Anbietern besteht natürlich einerseits das Problem das diese nicht in die Häuser kommen und sich nicht die Mühe machen zu klingeln. Dann landen die Prospekte vor der Tür im Regen oder im Hausflur, wo sie direkt in das Altpapier wandern. Andererseits sind auch die Verteiler wenig motiviert, da dies größtenteils Schüler oder andere Teilzeitkräfte sind. Das ist dann nicht immer die Schuld des Verteildienstes.

    Bei den Selbstversuchen im meinem PLZ Gebiet sind die Prospekte vom privaten Verteiler nie angekommen, bei der Post sah das schon anders aus. Die Kosten liegen natürlich über den der Privaten, bei der Responsequote hat sich das Bild aber umgedreht. Die Damen und Herren von der Post haben halt Schlüsselgewalt und denen macht es auch weniger Mühe zu der tgl. Post eben noch einen Prospekt mit einzuwerfen.

  9. @Gulaschbaron:
    „Andererseits sind auch die Verteiler wenig motiviert, da dies größtenteils Schüler oder andere Teilzeitkräfte sind. Das ist dann nicht immer die Schuld des Verteildienstes.“
    Wieso nicht die Schuld des Verteildienstes? Die Mitarbeiter zu vernünftiger Arbeit zu motivieren ist doch genau einer der wesentlichen Punkte (einer jeden Firma, würd ich vermuten…)

  10. @Malte

    Da herrscht halt ständige Fluktuation da das ja eher ein Teilzeitjob oder Minijob ist. Von daher will ich nicht sagen das das Unternehmen mit dem Vorsatz arbeitet seine Kunden zu beschubsen, sondern es schwer ist die Zustellqualität immer zu kontrollieren. Gerade wenn man mit dem Druck arbeitet, günstiger als die Post zu sein. Das ist ja deren einziger Vorteil.

    Das ein Unternehmen dafür sorgen muss seine Mitarbeiter zu motivieren, da stimm ich dir voll zu. Bei diesem Geschäftsmodell manchmal schwierg.

  11. Ahhh… ich habe mir das Urteil nochmal durchgelesen. Ganz so erfreulich – wie ich dachte – ist das doch nicht. Das war doch sehr auf das Presserecht abgestellt und dürfte auf Veröffentlichungen von Marktteilnehmern bzw. geschädigten Kunden kaum anzuwenden sein.

    Beklagte war eine Nachrichtenagentur und es ging um fallübergreifende Berichterstattung und bekannte Fakten in Massenmedien und nicht um die Schilderungen einzelner interner Geschäftsfälle unter voller Namensnennung der Beteiligten.

    Ich will mich aber nicht weiter einmischen. Fand das nur generell sehr interessant, weil solche Fälle immer wieder auftauchen.

    Viele Grüße aus Potsdam,

    Sebastian

  12. Ich als ehemaliger Verleger von zwei kostenfrei ausliegenden Stadtmagazinen in zwei Städten kenne dieses Problem alt zu gut.

    Bei uns lief nichts ohne Unterschriftenliste und „Beweisfotos“ – was natürlich bei Privathaushalten nicht funktioniert sondern nur mit richtigen Outlet-Partnern.

    Hier die richtigen Verteilerfirmen zu finden ist sehr sehr schwierig. Vielleicht hätte man an dem besagten Tag eine Hand voll Studenten beauftragen sollen um die Aktion zu kontrollieren – wäre aufgrund meiner negativen Erfahrungen der erster Gedanke gewesen, welchen ich gehabt hätte.

    Dieser „Anwalt“, scheint ja ein ganz gewitzter Zeitgenosse zu sein… Sowas habe ich ja noch nie gehört. Naja, wie sagt man so schön: „Wenn es kommt, dann richtig!“. Aber Jens… Du hast bestimmt die richtigen Anwälte zur Seite, welche hier ganz energisch Deine Position vertreten werden.

    PS: Wenn hier jemand einen äußerst guten Juristen benötigt – ich kenne da einen…

  13. ******
    Ich musste leider diesen Artikel löschen, da ich eine entsprechende Aufforderung der Anwälte von W+V erhalten habe. Ich kann nicht beurteilen, wer die Wahrheit sagt. Aber ich möchte auch Rechtsstreitigkeiten aus dem Wege gehen.

    Jens Kunath

  14. Hallo Jens,

    Du schreibst:

    „Ich würde nie wieder ein privates Verteilunternehmen beauftragen, sondern lieber mit der Deutschen Post arbeiten, die festangestellte Briefträger beschäftigt. Die ist natürlich etwas teurer. Aber dann landen die Prospekte wirklich im Briefkasten der Empfänger und nicht gebündelt in irgendwelchen Mülltonnen, wie uns mehrfach über unsere Prospekte berichtet wurde.“

    Genau dieses stimmt leider auch nicht!!! Beim lesen Deiner Geschichte war es wie ein Spiegel meiner Erinnerung mit der Post in München. Gerade weil ich diese Sicherheit haben wollte, hatte ich die Verteilung durch die Post gewählt. Es ging bei mir um genau 21.600 Flyern, die an alle Haushalte verteilt werden sollten, die im Umfeld meiner Praxis liegen und Werbung zulassen. Auch ich bekam die Info, dass sich etwa 1% als Patienten bei mir informieren werden. Auch ich rechnete viel kleiner, baute meine Praxis aus und hatte weitere Vorstellungsgespräche laufen. Nichts passierte, bis ein Hausmeister eines großen Wohnhauses an der Rezeption stand, mir über 1000 Flyer auf den Tresen knallte und mich der illegalen Altpapierentsorgung beschuldigte. Auch ich fragte danach etwa 100 meiner Stammpatienten, ob sie die Werbung erhalten hatten. Auch hier sind unsere Geschichten absolut identisch, kaum einer hatte diese im Postkasten. Es wurden so gut wie keine Flyer verteilt.
    Nun hatte ich den Herrn Bossi als Anwalt und der hat seine Arbeit bestimmt besser gemacht als Deiner. Ergebnis:

    Du musst nachweisen, wie viele Werbeblätter NICHT angekommen sind. Bedeutet: Alle Haushalte anklingeln und fragen, ob die Werbung angekommen ist. Genau Buch führen und nur diese Haushalte, die Dir bestätigen, dass die Werbung nicht angekommen ist, für die kannst Du Schadenserstz verlangen!!! Klingt bescheuert? Ja, leider ist es genau so. Schreibe mich gerade schon wieder in Brast, will ich eigentlich gar nicht aber diese Info dürfte wirklich wichtig für Dich sein, bevor weitere Maßnahmen getroffen werden. Kostet eine riesen Mühe und nun wirklich zu viel Geld. Leider ist das eine wahre Geschichte der deutschen Rechtsprechung.

    Grüße Jörn

  15. ************
    Auf Aufforderung der Anwälte der W+V habe ich diesen Kommentar gelöscht. Es ist möglich, dass Herr Hoffmann Recht mit seinen Behauptungen hatte. Aber ich möchte der Gefahr eines weiteren Rechtstreites mit der w+v aus dem Wege gehen.

    Jens Kunath

  16. Hallo,

    es ist wirklich unglaublich wer zu diesem Thema alles eine Meinung hat. So sind wie im Kommentar von Herrn Hoffmann, auch Mitarbeiter der Walter Werbung anscheinend berufen hier Statements abzugeben. **************************

    auch hier habe ich lieber direkt einen Teil der Aussage entfernt, um nicht Anlass für weitere rechtliche Auseinandersetzungen zu geben.
    J.M.

  17. Ich musste leider auf Veranlassung der Anwälte Jotz Jung & Partner, welche die W+V und deren Geschäftsführer Matthias Birghan vertreten, einige Kommentare entfernen oder Teile davon unkenntlich machen.

    Ich möchte weitere gerichtliche Auseinandersetzungen mit der Firma w+v vermeiden. Ich habe Wichtigeres zu tun, als mich mit diesem Unternehmen weiter zu beschäftigen.

    Aber interessant ist das Feedback von vielen Unternehmen, welches mich erreicht hat. Meine Geschichte ist offenbar kein Einzelfall. Ich hoffe, dass dieser Artikel dazu beiträgt andere Unternehmen vor ähnlichen Erfahrungen zu bewahren.

  18. Die Meinungsfreiheit ist das in einer Demokratie gewährleistete subjektive Recht auf freie Rede, Äußerung und (öffentliche) Verbreitung einer Meinung in Wort, Schrift und Bild sowie allen weiteren verfügbaren Übertragungsmitteln.

    Das ist wohl W&V nicht klar. Aber allen ist ja wohl bewusst:

    Wer lügt bzw. betrügt und dabei erwischt wird, versucht alles um es zu vertuschen…ist das hier der fall??? wer weiss das schon…..

  19. Opfer klagen an.

    Ab 01.04.2008 geht das W&V Opfer Forum an den Start.

    Keine Angst…es wird in Übersee gehostet.
    Somit können hier alle frei Ihre Meinung äußern und das auch ohne Namensnennung. Somit wird dem ganzen hier Rechnung getragen….

    InternetSeite wird kurz vorher veröffentlicht.

  20. Hey ich würde mal sagen , ! das die Textte und andere sachen die hier drin stehen schnellstens rausgenommen werden sollten ! da sonst denk ich mal aufgrund von gerichts urteilen die server abgeschalten werden !!! also würd ich mal so vorschlagen schnellstens !

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